Wann wird eine Drogen-MPU angeordnet?
Eine MPU wird angeordnet bei: Fahren unter Drogeneinfluss (auch Cannabis), Besitz von Betäubungsmitteln in Verbindung mit Führerschein, wiederholtem Drogenkonsum der aktenkundig ist, oder einer Verurteilung nach dem BtMG in Zusammenhang mit der Fahreignung.
Abstinenznachweis bei Drogen
Bei Drogen wird in der Regel eine 12-monatige Abstinenz gefordert. Der Nachweis erfolgt über Urinscreenings (mind. 6 Kontrollen in 12 Monaten) oder eine Haaranalyse. Die Haaranalyse kann bis zu 6 Monate rückwirkend Drogenkonsum nachweisen.
Besonderheiten bei Cannabis
Seit der Teillegalisierung von Cannabis 2024 gibt es neue Grenzwerte (3,5 ng/ml THC im Blut). Dennoch wird bei einer Fahrt über dem Grenzwert eine MPU angeordnet. Auch der Besitz großer Mengen kann die Fahreignung in Frage stellen.
Unsere Vorbereitung für Sie
Wir analysieren Ihren konkreten Fall, klären welche Abstinenzdauer gefordert wird und bereiten Sie intensiv auf das psychologische Gespräch vor. Dabei geht es um Ihre Konsumgeschichte, Ihre Motive zur Veränderung und Ihre Zukunftsplanung.